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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • International akkreditierte Programme
  • Für 10 europäischen Ländern
  • Offene Immatrikulation & Inhouse

Die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen finden uneingeschränkt Anwendung auf Verträge mit der Competence Academy B.V. oder Competence Training Institute B.V.

Artikel 1: Definitionen

In diesen Bedingungen bezeichnet der Begriff/Ausdruck:

Auftraggeber: die natürliche oder juristische Person, die mit der Auftragnehmerin über die Erteilung eines Auftrags zur Erbringung von Tätigkeiten verhandelt oder die der Auftragnehmerin auf irgendeine Weise (gegebenenfalls über die Website der Auftragnehmerin) einen Auftrag zur Erbringung von Tätigkeiten erteilt hat.

Auftragnehmerin: die Competence Academy B.V. oder Competence Training Institute B.V.

Auftrag: den der Auftragnehmerin von dem Auftraggeber erteilte Auftrag zur Erbringung von Dienstleistungen für einzelne Teilnehmer und Teilnehmergruppen eines Unternehmens oder des Auftraggebers; hinsichtlich des Auftrags wird ein gesondertes Angebot erstellt und zwischen den Parteien ein Vertrag geschlossen.

Schulung/Ausbildung: standardisierte gruppenweise Schulungen/Ausbildungen, Online-Lernprojekte, Versammlungen, Masterausbildungen und -module, Premaster- und Masterklassen, wie im Schulungsleitfaden und auf der Website der Auftragnehmerin, auf der sich Teilnehmer einzeln für Schulungen/Ausbildungen anmelden können, angegeben.

Untersuchung: Untersuchung durch die Auftragnehmerin zugunsten einzelner Teilnehmer und Teilnehmergruppen eines Unternehmens oder des Auftraggebers; hinsichtlich der Untersuchung wird ein gesondertes Angebot erstellt und zwischen den Parteien ein Vertrag geschlossen.

Persönliches Zielvereinbarungsgespräch: ein (telefonisches) Gespräch zwischen der Auftragnehmerin und einem potenziellen Teilnehmer einer Schulung/Ausbildung, in dem die Lernziele einer Schulung/Ausbildung auf die entsprechenden Wünsche des Teilnehmers abgestimmt werden. Dieses Gespräch ist Bestandteil der Schulung/Ausbildung und eine Grundvoraussetzung für eine Teilnahme daran.

Beginn der Schulung/Ausbildung: das persönliche Zielvereinbarungsgespräch.

Beginn des Auftragsdie erste Ausführung des Auftrags, die eine Fakturierung rechtfertigt.

Stornierung/Verschiebung: die Beendigung/Verschiebung des auf eine Schulung/Ausbildung gerichteten Auftrags oder die Verschiebung des Beginns des Auftrags.

ParteienAuftraggeber und Auftragnehmerin gemeinsam.

Coachingeine individuelle Betreuung.

Artikel 2: NRTO

Die Auftragnehmerin ist Mitglied im Niederländischen Schulungs- und Ausbildungsrat [Nederlandse Raad voor Training en Opleiding (NRTO)]. Diese allgemeinen Lieferbedingungen sind mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Verhaltenskodex des NRTO vereinbar.

Artikel 3: Anwendungsbereich

3.1 Diese Bedingungen finden Anwendung auf alle mit der Auftragnehmerin geschlossenen Verträge. Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragsgebers wird unabhängig von deren Bezeichnung ausdrücklich zurückgewiesen.

3.2 Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur bindend, wenn und soweit die Parteien diese schriftlich vereinbart haben.

3.3 Wenn diese Bedingungen auch in einer anderen als der niederländischen Sprache verfügbar sind, hat bei Widersprüchen zwischen den Fassungen stets die niederländische Fassung Vorrang.

Artikel 4: Zustandekommen des Vertrags

4.1 Schulung/Ausbildung

Der zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber über die Teilnahme an einer Schulung/Ausbildung zu schließende Vertrag kommt zustande durch rechtswirksame Unterzeichnung des dazu bestimmten Registrierungs- oder Anmeldeformulars durch den Auftraggeber oder durch rechtswirksame Unterzeichnung einer schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin oder durch den Umstand, dass die Auftragnehmerin dem Auftraggeber dessen telefonische oder per E-Mail übermittelte Anmeldung oder Auftragserteilung schriftlich bestätigt.

4.2 Auftrag

Der zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber zu schließende Vertrag kommt zustande durch rechtswirksame Unterzeichnung des von der Auftragnehmerin unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber oder durch rechtswirksame Unterzeichnung der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber oder durch schriftliche Bestätigung der telefonischen Anmeldung oder Auftragserteilung des Auftraggebers durch die Auftragnehmerin.

4.3 Unverbindlicher Charakter von Angeboten

Alle Angebote und Offerten der Auftragnehmerin sind unverbindlich, bis die Parteien anlässlich dieser Offerte einen Vertrag geschlossen haben.

Artikel 5: Ausführung des Vertrags

5.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt:

  • das Schulungs- oder Ausbildungsprogramm anlässlich einer Umgestaltung von Prüfungsanforderungen externer Prüfungsinstitutionen und/oder anlässlich einer qualitativen Verbesserung zwischenzeitlich zu ändern;
  • die Planung der Schulung/Ausbildung in Bezug auf Ort und Zeit zu ändern;
  • eine Schulung/Ausbildung bei unzureichenden Anmeldungen ausfallen zu lassen oder neue Anmeldungen für eine bestehende Schulung/Ausbildung abzulehnen. Bereits angemeldete Teilnehmer werden davon in Kenntnis gesetzt, woraufhin sie von ihren Verbindlichkeiten entbunden sind und/oder bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden.
  • die Gruppengröße in Ausnahmefällen um maximal zwei Teilnehmer zu erweitern.

5.2 Soweit von der Auftragnehmerin unterbreitete Angebote auch auf Informationen basieren, die vom Auftraggeber stammen, steht dieser dafür ein, dass er alle Informationen bereitgestellt hat, die für die Gestaltung und Ausführung der angebotenen Dienstleistungen wesentlich sind. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass alle Daten, die nach Mitteilung der Auftragnehmerin für die Vertragsausführung notwendig sind oder deren Notwendigkeit er nach vertretbarer Betrachtung erkennen muss, rechtzeitig an die Auftragnehmerin übermittelt werden. Die Auftragnehmerin wird ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen, auf professionelle Weise sowie im Einklang mit dem jeweils bekannten Stand der Wissenschaft erbringen.

5.3 Die Auftragnehmerin haftet für keinerlei Schäden, die dadurch entstehen, dass die Auftragnehmerin auf die von dem Auftraggeber bereitgestellten unrichtigen und/oder unvollständigen Daten vertraut hat, es sei denn, sie hätte diese Unrichtigkeit und/oder Unvollständigkeit erkennen müssen.

5.4 Falls vereinbart wurde, dass der Vertrag in Phasen ausgeführt werden kann, kann die Auftragnehmerin die Ausführung der Leistungen, die zu einer späteren Phase gehören, aussetzen, bis der Auftraggeber die Ergebnisse der vorangegangenen Phase schriftlich gebilligt hat.

5.5 Dauer und Abschluss einer Untersuchung

  • Ein auf eine Untersuchung gerichtetes Angebot der Auftragnehmerin ist untrennbar mit der im Projektvorschlag (der Auftragnehmerin) beschriebenen Ausgestaltung der Tätigkeiten verbunden. Änderungen bei der Ausgestaltung, unter anderem in Bezug auf Umfang, Einteilung der Projektphasen, Methode, Analyse und Berichterstattung, die in Absprache mit dem Auftraggeber vorgenommen werden, können zu einer Anpassung der geschuldeten Kosten führen.
  • Wenn eine zwischenzeitliche Änderung an der Durchführung der Untersuchung durch Tatsachen und Umstände entsteht, die in die Risikosphäre des Auftragsgebers fallen, ist die Auftragnehmerin berechtigt, Anpassungen an der beschriebenen Ausgestaltung der Untersuchung vorzunehmen, falls dies für die Qualität der Dienstleistung notwendig ist. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, dem Auftraggeber die damit verbundenen (Mehr-)Kosten in Rechnung zu stellen.
  • Im Voraus kann die Auftragnehmerin die Durchlaufzeit für die Ausführung eines Projekts nur im Wege einer ungefähren Richtangabe mitteilen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, stellt daher eine vereinbarte Frist oder ein vereinbartes Enddatum für die Tätigkeiten und die Berichterstattung keine Ausschlussfrist dar.
  • Wenn und soweit dies für eine ordnungsgemäße Vertragsausführung notwendig ist, hat die Auftragnehmerin das Recht, bestimmte Tätigkeiten von Dritten ausführen zu lassen.
  • Ein auf eine Untersuchung gerichteter Vertrag wird immer für eine Mindestfrist und/oder für eine Mindestzahl von (Wiederholungs-)Messungen geschlossen. Wenn nicht anders vereinbart, kann ein solcher Vertrag nicht zwischenzeitlich gekündigt werden. Wenn mehrere (Wiederholungs-)Messungen vereinbart wurden, ohne dass eine bestimmte Frist für deren Durchführung abgesprochen wurde, muss in jedem Fall eine (Wiederholungs-)Messung innerhalb einer Maximalfrist von 24 Monaten eingeleitet worden sein.
  • Wenn die Auftragnehmerin die (Wiederholungs-)Messung nicht innerhalb der Maximalfrist der Untersuchung eingeleitet hat, obwohl die Auftragnehmerin dem Auftragnehmer die Gelegenheit dazu geboten hat, wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber den Tarif für die (Wiederholungs-)Messung in Rechnung stellen. Wenn nicht anders vereinbart, entspricht der Preis für eine nicht durchgeführte Wiederholungsmessung dem Preis der letzten in Rechnung gestellten (Wiederholungs-)Messung.
  • Sollten noch (Wiederholungs-)Messungen ausstehen, beginnt am Rechnungsdatum für die zuletzt versandte (Wiederholungs-)Messung zugleich eine neue Frist im Sinne von Artikel 5.3e zu laufen.

Artikel 6: Stornierung oder Verschiebung

6.1 Fernabsatzvertrag

Wenn der Auftraggeber eine Privatperson ist, hat der Auftraggeber für die Dauer von 14 Kalendertagen nach Abschluss des Fernabsatzvertrags das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Bei einem Fernabsatzvertrag, der sich ausschließlich auf die Anmeldung für eine Schulung/Ausbildung über die Website oder auf telefonischem Weg bezieht, beginnt die Frist von 14 Kalendertagen am Tag der Anmeldung.

6.2 Schulung/Ausbildung durch den Auftraggeber (falls B2B, Geschäftsmarkt)

  • Ein Auftraggeber, der einen Auftrag für eine Schulung/Ausbildung erteilt hat, ist berechtigt, die Teilnahme an einer Schulung/Ausbildung oder die entsprechende Auftragserteilung schriftlich zu stornieren. Als Stornierungsdatum gilt das E-Mail-Datum oder das Datum des Poststempels.
  • Bei Stornierung der Schulung/Ausbildung < 2 Wochen vor Beginn der Schulung/Ausbildung werden 100 % aller Kosten abzüglich des noch nicht empfangenen Studienmaterials in Rechnung gestellt. Bei Stornierung der Schulung/Ausbildung > 2 Wochen vor Beginn der Schulung/Ausbildung werden 50 % aller Kosten abzüglich des noch nicht empfangenen Studienmaterials in Rechnung gestellt.
  • Umbuchung >2 Wochen vor Beginn der Schulung/Ausbildung ist einmal kostenlos, danach werden 100 % der Kosten in Rechnung gestellt.
  • Bei Umbuchung <2 Wochen vor Beginn der Schulung/Ausbildung werden einmalig 50 % aller Kosten in Rechnung gestellt. Danach werden 100 % der Kosten in Rechnung gestellt.
  • Der Austausch eines Teilnehmers an der bereits eingeplanten Schulung/Ausbildung ist möglich, wenn das persönliche Zielvereinbarungsgespräch noch vor Beginn des ersten Schulungsblocks stattfinden kann. Es werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 175,- € in Rechnung gestellt.
  • Bei Schulungen/Ausbildungen, denen ein persönliches Zielvereinbarungsgespräch vorausgeht, ist eine Verschiebung dieses Gesprächs nur dann möglich, wenn das neue Gespräch vor Beginn des ersten Schulungs- oder Ausbildungsblocks stattfinden kann.
  • Falls der Auftraggeber oder der von dem Auftraggeber angegebene Teilnehmer zum Zeitpunkt des Beginns der Schulung/Ausbildung oder nach Beginn der Schulung/Ausbildung die Teilnahme zwischenzeitlich beendet oder aus beliebigem Grund nicht (mehr) an der Ausbildung teilnimmt, hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf eine Rückerstattung oder auf einen Wechsel zu einer anderen Schulung/Ausbildung.

6.3 Schulung/Ausbildung durch den Auftraggeber (falls Privatperson/Verbraucher)

  • Ein privater Auftraggeber, der einen Auftrag für eine Schulung/Ausbildung erteilt hat, ist berechtigt, die Teilnahme an einer Schulung/Ausbildung oder die entsprechende Auftragserteilung schriftlich zu stornieren. Als Stornierungsdatum gilt das E-Mail-Datum oder das Datum des Poststempels.
  • Dauert die Schulung/Ausbildung kürzer als 1 Studienjahr, wird im Falle einer Stornierung vor Beginn auf Grundlage der nachstehenden Staffelung ein Teil der Kosten abzüglich des noch nicht empfangenen Studienmaterials in Rechnung gestellt:
  • bei Stornierung bis zwei Monate vor Beginn: 10 % der Kosten;
  • bei Stornierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor Beginn: 20 % der Kosten;
  • bei Stornierung zwischen einem Monat und zwei Wochen vor Beginn: 30 % der Kosten;
  • bei Stornierung weniger als zwei Wochen vor Beginn: 50 % der Kosten.
  • Dauert die Schulung/Ausbildung mindestens 1 Studienjahr, wird im Falle einer Stornierung vor Beginn auf Grundlage der nachstehenden Staffelung ein Teil der Kosten abzüglich des noch nicht empfangenen Studienmaterials in Rechnung gestellt:
  • bei Stornierung bis zwei Monate vor Beginn: 10 % der Kosten des kommenden Studienjahres;
  • bei Stornierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor Beginn: 20 % der Kosten des kommenden Studienjahres;
  • bei Stornierung zwischen einem Monat und zwei Wochen vor Beginn: 30 % der Kosten des kommenden Studienjahres;
  • bei Stornierung weniger als zwei Wochen vor Beginn: 40 % der Kosten des kommenden Studienjahres.
  • Dauert die Schulung/Ausbildung kürzer als 1 Studienjahr, werden im Falle einer zwischenzeitlichen Beendigung 50 % der Ausbildungs- oder Schulungskosten abzüglich des noch nicht empfangenen Studienmaterials, jedoch zuzüglich der Kosten für den bereits erteilten Unterricht - unabhängig davon, ob Sie an dieser (diesen) Veranstaltung(en) teilgenommen haben - in Rechnung gestellt. Die Gesamtkosten übersteigen unter keinen Umständen den vereinbarten Preis.
  • Dauert die Schulung/Ausbildung mindestens 1 Studienjahr, werden im Falle einer zwischenzeitlichen Beendigung nur für das laufende Studienjahr 40 % der Ausbildungs- oder Schulungskosten abzüglich des noch nicht empfangenen Studienmaterials, jedoch zuzüglich der Kosten für den bereits erteilten Unterricht - unabhängig davon, ob Sie an dieser (diesen) Veranstaltung(en) teilgenommen haben - in Rechnung gestellt. Die Gesamtkosten übersteigen unter keinen Umständen den vereinbarten Preis.
  • Dauert die Schulung/Ausbildung kürzer als 1 Studienjahr, wird im Falle einer Umbuchung vor Beginn auf Grundlage der nachstehenden Staffelung ein Teil der Kosten abzüglich des noch nicht empfangenen Studienmaterials in Rechnung gestellt:
  • bei Umbuchungen bis zwei Monate vor Beginn: einmal kostenlos, danach 10 % der Kosten;
  • bei Umbuchungen zwischen zwei Monaten und einem Monat vor Beginn: einmal kostenlos, danach 20 % der Kosten;
  • bei Umbuchungen zwischen einem Monat und zwei Wochen vor Beginn: einmal kostenlos, danach 30 % der Kosten;
  • bei Umbuchungen weniger als zwei Wochen vor Beginn: 50 % der Kosten.
  • Dauert die Schulung/Ausbildung mindestens 1 Studienjahr, wird im Falle einer Umbuchung vor Beginn auf Grundlage der nachstehenden Staffelung ein Teil der Kosten abzüglich des noch nicht empfangenen Studienmaterials in Rechnung gestellt:
  • bei Umbuchungen bis zwei Monate vor Beginn: einmal kostenlos, danach 10 % der Kosten des kommenden Studienjahres;
  • bei Umbuchungen zwischen zwei Monaten und einem Monat vor Beginn: einmal kostenlos, danach 20 % der Kosten des kommenden Studienjahres;
  • bei Umbuchungen zwischen einem Monat und zwei Wochen vor Beginn: einmal kostenlos, danach 30 % der Kosten des kommenden Studienjahres;
  • bei Umbuchungen weniger als zwei Wochen vor Beginn: 40 % der Kosten des kommenden Studienjahres.

6.4 Auftrag und/oder Untersuchung durch den Auftraggeber

  • Ein Auftraggeber, der einen Auftrag erteilt hat, ist berechtigt, den Auftrag schriftlich zu stornieren. Als Stornierungsdatum gilt das Datum des Poststempels, das E-Mail-Datum oder das Faxdatum.
  • Nach Zustandekommen des Vertrags ist eine kostenlose Stornierung nicht mehr möglich. Bei einer Stornierung vor Inkrafttreten der Stornierungsfrist werden für jeden Ausführungstag Verwaltungsgebühren in Höhe von 10 % der Auftragssumme, maximal jedoch 200,- € exkl. MwSt., in Rechnung gestellt.
  • Eine Stornierung oder Änderung von Daten kann der Auftraggeber bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags vornehmen. In diesem Fall werden lediglich die in Artikel 6.3b genannten Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Stornierung oder Änderung zwischen 8 und 4 Wochen vor Beginn des Auftrags schuldet der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Auftragssumme.
  • Bei einer Stornierung oder Änderung bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags schuldet der Auftraggeber 75 % der vereinbarten Auftragssumme.
  • Bei einer Stornierung oder Änderung weniger als 2 Wochen vor Beginn des Auftrags sind 100 % der vereinbarten Auftragssumme zu zahlen.
  • Bei einer Stornierung oder Änderung zwischen 4 Werktagen und 2 Werktagen vor der Veranstaltung schuldet der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Auftragssumme.
  • Bei einer Stornierung oder Änderung weniger als 2 Werktage vor der Veranstaltung schuldet der Auftraggeber 100 % der vereinbarten Auftragssumme.
  • Die Stornierungskosten sind sofort zahlbar und fällig.

6.5 Coaching

  • Die Stornierung eines Coachings durch den Auftraggeber oder den von dem Auftraggeber angegebenen Teilnehmer ist bis 4 Werktage vor Beginn des Coachings kostenlos.
  • Bei einer Stornierung oder Änderung zwischen 4 Werktagen und 2 Werktagen vor Beginn des Coachings werden 50 % des Angebotspreises in Rechnung gestellt.
  • Bei einer Stornierung oder Änderung weniger als 2 Werktage vor Beginn des Coachings werden 100 % des Angebotspreises in Rechnung gestellt.

Artikel 7: Stornierung oder Änderung durch die Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin hat das Recht, ohne Angabe von Gründen die Schulung/Ausbildung oder den Auftrag zu stornieren oder die Teilnahme eines Auftraggebers oder des von dem Auftraggeber angegebenen (Ersatz-)Teilnehmers zu verweigern; in diesen Fällen hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung des gesamten von dem Auftraggeber an die Auftragnehmerin gezahlten Betrags.

Artikel 8: Preise

Preise sind nur dann verbindlich, wenn diese in einem schriftlichen Vertrag im Sinne von Artikel 4 festgelegt worden sind. Die aktuellen Preise sind auf der Website www.comptence.org veröffentlicht.

Artikel 9: Bezahlung Schulung/Ausbildung, Aufträge und Untersuchung

9.1. Die Auftragnehmerin fakturiert die von dem Auftraggeber zu zahlenden Vergütungen im Wege einer Rechnung. Der Auftraggeber hat die geschuldeten Vergütungen spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum auf die von der Auftragnehmerin angegebene Weise zu bezahlen, ohne dass sich der Auftraggeber auf eine Aussetzung oder Aufrechnung wegen eines (angeblichen) Versäumnisses bei der Ausführung des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrags, auf den sich die Rechnung bezieht, berufen kann, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wenn die Auftragnehmerin die Rechnung weniger als 30 Tage vor der Schulung/Ausbildung, den Aufträgen oder der Untersuchung an den Auftraggeber versendet, hat der Auftraggeber die Zahlung unverzüglich zu leisten, in jedem Fall aber vor dem (ersten) Datum, an dem die Schulung/Ausbildung, die Aufträge oder die Untersuchung stattfinden. Erfolgt die Zahlung nicht, nicht in voller Höhe oder zu spät, kann die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gemäß Artikel 9.5 den Zugang zur Schulung/Ausbildung verweigern.

Auch im Falle von Sonderaktionen, wie etwa Last-Minute-Angeboten, muss die geschuldete Vergütung vor Beginn der Schulung/Ausbildung bezahlt sein.

9.2. Bei Teilnahme an einem Mastermodul fakturiert die Auftragnehmerin den von dem Auftraggeber zu zahlenden Ausbildungspreis in einer Rate im Wege einer Rechnung. Der Auftraggeber hat die Rechnung innerhalb eines Monats vor Beginn der Ausbildung auf die von der Auftragnehmerin angegebene Weise zu begleichen, ohne dass sich der Auftraggeber auf eine Aussetzung oder Aufrechnung wegen eines (angeblichen) Versäumnisses bei der Ausführung des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrags, auf den sich die Rechnung bezieht, berufen kann, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Wenn die Auftragnehmerin die Rechnung weniger als einen Monat vor dem Anfangsdatum des Mastermoduls an den Auftraggeber versendet, hat der Auftraggeber die Zahlung unverzüglich zu leisten, in jedem Fall aber vor dem (ersten) Datum, an dem das Mastermodul beginnt. Erfolgt die Zahlung nicht, nicht in voller Höhe oder zu spät, kann die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gemäß Artikel 9.5 den Zugang zum Mastermodul verweigern.

9.3. Wenn nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die Reise- und Arrangements-/Unterkunftskosten ebenso wie die Kosten für empfohlene Literatur in Verbindung mit der Teilnahme an einer Schulung/Ausbildung oder einem Auftrag nicht im Kurspreis inbegriffen.

9.4. Wenn der Auftraggeber die von der Auftragnehmerin geschickte(n) Rechnung(en) nicht innerhalb der vereinbarten Frist begleicht, gerät er automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Ab dem Fälligkeitstag ist die Auftragnehmerin immer berechtigt, die gesetzlichen Zinsen und die tatsächlich aufgewendeten Eintreibungskosten gemäß der niederländischen Richtlinie Rapport Voorwerk II in Rechnung zu stellen; dies lässt den Anspruch der Auftragnehmerin auf Ersatz aller dem Auftraggeber zuzurechnenden Schäden unberührt.

9.5. Wenn der Auftraggeber infolge einer verspäteten und/oder unvollständigen Bezahlung in Verzug gerät, ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Ausführung des Auftrags sofort auszusetzen, darin inbegriffen das Recht, eine Teilnahme an der Schulung/Ausbildung zu verweigern.

Artikel 10: Aussetzung und Auflösung

Beide Parteien können den Vertrag jederzeit schriftlich kündigen. Die Parteien müssen in diesem Fall eine angemessene Kündigungsfrist einhalten.

Die Auftragnehmerin hat das Recht, eine Teilnahme des Auftragsgebers oder des von dem Auftraggeber angegebenen Teilnehmers an einer Ausbildung oder einem (individuell zugeschnittenen) Auftrag zu verweigern oder die Ausführung des Auftrags auszusetzen, wenn der Auftraggeber seine Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig erfüllt hat; dies gilt unbeschadet der Regelung in Artikel 14.

Artikel 11: Urheberrecht

11.1 Modelle, Techniken, Instrumente, darin inbegriffen auch Software, die für die Ausführung der Tätigkeiten verwendet und in das Ergebnis aufgenommen wurden, stehen und verbleiben im Eigentum der Auftragsnehmerin. Eine Veröffentlichung ist nur mit Zustimmung der Auftragsnehmerin erlaubt. Der Auftraggeber hat das Recht, Unterlagen zum Zwecke der Verwendung im eigenen Unternehmen zu vervielfältigen, soweit dies zur Erreichung des Zwecks des Auftrags beiträgt. Das Urheberrecht an den von der Auftragnehmerin herausgegebenen Broschüren, Projektmaterialien sowie Schulungs- und Ausbildungsmaterialien besitzt die Auftragnehmerin, es sei denn, auf dem Werk selbst ist ein anderer Urheberrechtsinhaber angegeben.

11.2 Das Urheberrecht an allem, was aus den Tätigkeiten der Auftragnehmerin hervorgeht, darin inbegriffen, ohne darauf beschränkt zu sein, Vorschläge, Berichte, Statistiken, Untersuchungsdaten, Datenbestände und andere Unterlagen sowie generierte Daten, besitzt ausschließlich die Auftragnehmerin, wenn nicht schriftlich anders vereinbart. Die Auftragnehmerin behält ebenfalls das Recht, die im Rahmen der Ausführung von Tätigkeiten erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu verwenden, soweit keine vertraulichen Daten Dritten zur Kenntnis gelangen.

Artikel 12: Übernahme von Personal

Die Mitarbeiter der Auftragnehmerin unterliegen während des Arbeitsverhältnisses sowie für zwei Jahre nach dessen Ende einem Wettbewerbsverbot, wonach sie nicht für Kunden der Auftragnehmerin tätig werden dürfen. Aus diesem Grund ist es dem Auftraggeber ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin für die Dauer des oben genannten Zeitraums verboten, (ehemalige) Mitarbeiter der Auftragnehmerin zu beschäftigen oder deren Dienste auf andere Weise unabhängig von der rechtlichen Konstruktion entgeltlich oder unentgeltlich in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass der ehemalige Mitarbeiter bei einem Dritten beschäftigt ist.

Artikel 13: Haftung

13.1 Die Auftragnehmerin ist bemüht, die erteilten Aufträge nach bestem Wissen und Gewissen und im Einklang mit dem Verhaltenskodex des Niederländischen Schulungs- und Ausbildungsrats [Nederlandse Raad voor Training en Opleiding (NRTO)] auszuführen. Damit steht die Auftragnehmerin für eine qualitativ hochwertige Ausführung der Tätigkeiten ein.

13.2 Die Auftragnehmerin übernimmt gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung für Schäden, es sei denn, der betreffende Schaden ist von ihrer Haftpflichtversicherung gedeckt und ihr Versicherer leistet eine entsprechende Zahlung.

13.3 Soweit im Sinne von Absatz 2 überhaupt eine Haftung gegeben ist, ist diese auf den Betrag begrenzt, der für die schadenverursachende Leistung in Rechnung gestellt wurde, oder, wenn es sich um ein Dauerschuldverhältnis handelt, auf den Rechnungsbetrag für einen Zeitraum von 6 (sechs) Monaten begrenzt. Unter keinen Umständen übersteigt der Schadenersatz einen Betrag von 11.344,- € exkl. MwSt.

13.4 Soweit der mit der Auftragnehmerin geschlossene Vertrag Sport- und damit vergleichbare Aktivitäten umfasst, müssen die Teilnehmer an solchen Aktivitäten selbst beurteilen, ob sie, was ihre Physis und Kondition betrifft, in der Lage sind, auf verantwortungsbewusste Weise an solchen Aktivitäten teilzunehmen. Die Auftragnehmerin schließt jegliche Haftung für Schäden, die aus einer Teilnahme an solchen Aktivitäten resultieren, sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber dem Teilnehmer ausdrücklich aus. Absatz 2 und 3 dieses Artikels finden entsprechende Anwendung.

13.5 Jegliche Haftung der Auftragnehmerin für mittelbare Schäden, darin inbegriffen Folgeschäden, entgangener Gewinn und Schäden durch Betriebsstillstand, wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.6 Die Auftragnehmerin haftet unter keinen Umständen für Schäden, die resultieren aus:

  • irgendeinem Versäumnis des Auftragsgebers oder des (der) von dem Auftraggeber angegebenen Teilnehmer(s) bei der Erfüllung seiner/ihrer Verpflichtungen, darin inbegriffen eine unzureichende Mitwirkung bei der Vertragsausführung.
  • unrichtigen und/oder unvollständigen und/oder verspätet von dem Auftraggeber bereitgestellten Daten. Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der für das Projekt wesentlichen Informationen ein.
  • Die Auftragnehmerin haftet nicht für mögliche Folgeschäden, die dadurch entstehen, dass von dem Teilnehmer im Rahmen der Ausbildung angefertigte Prüfungsstücke, wie etwa Vorgehenspläne, Praxisaufträge und dergleichen, im Unternehmen des Auftraggebers bzw. des Teilnehmers eingeführt werden.

Artikel 14: Verarbeitung personenbezogener Daten

14.1 Die Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten bildet die Ausführung des mit dem Teilnehmer/Auftraggeber geschlossenen Vertrags, wie in diese Allgemeinen Lieferbedingungen aufgenommen.

14.2 Der Zweck, für den wir personenbezogene Daten verarbeiten, steht mit der Dienstleistung der Auftragnehmerin, nämlich der Entwicklung, Pflege und Durchführung von Schulungen, Ausbildungen, Beratungen, Coachings und Untersuchungen, mit dem Ziel der Weiterentwicklung des einzelnen Teilnehmers, des Teams und des gesamten Unternehmens, in Zusammenhang.

14.3 Die Auftragnehmerin wird alle im Rahmen des mit dem Teilnehmer/Auftraggeber geschlossenen Vertrags erworbenen personenbezogenen Daten streng vertraulich und unter Einhaltung des geltenden Datenschutzrechts behandeln.

14.4 Die Untersuchungsdaten, die die Auftragnehmerin bei dem Auftraggeber erhält, werden möglicherweise - in anonymisierter Form - für (wissenschaftliche) Forschungszwecke verwendet. Die Daten können also veröffentlicht werden, allerdings wird ohne die ausdrückliche Zustimmung des Auftragsgebers nicht die genaue Herkunft der Daten preisgegeben. Durch die Beauftragung der Auftragnehmerin gestattet der Auftraggeber der Auftragnehmerin automatisch, die bei ihr generierten Daten für den oben und in Absatz 2 beschriebenen Zweck zu verwenden.

14.5 Personenbezogene Daten werden in die Kundendatei der Auftragnehmerin aufgenommen und verwendet, um die betroffenen Personen über Ausbildungen und sonstige Produkte und Dienstleistungen der Auftragnehmerin auf dem Laufenden zu halten. Die Daten können allen Labels der Auftragnehmerin bereitgestellt werden. Wenn der Teilnehmer mitteilt, die Zusendung von Informationen für andere Gründe als zum Zwecke der eigenen Ausbildung nicht zu wünschen, wird diesem Wunsch sofort entsprochen, so dass die Daten des Teilnehmers nicht mehr dafür verwendet werden.

14.6 Zugang, Berichtigung und Löschung

Teilnehmer haben ein Recht auf Zugang zu personenbezogenen Daten sowie auf deren Berichtigung oder Löschung. In Artikel 10 der Datenschutzerklärung ist geregelt, auf welche Weise dieses Recht ausgeübt werden kann.

14.7 Die Verarbeitung personenbezogener Daten liefert Informationen zur Nutzung der Schulung und Ausbildungsleistungen und wird daher zur Generierung von Informationen, die keine Rückschlüsse auf die Identität von Personen zulassen, in Form statistischer und anderer Übersichten für Verwaltungs-, Grundsatz- und Forschungszwecke verwendet.

Artikel 15: Offenlegung personenbezogener Daten gegenüber Dritten

15.1 Personenbezogene Daten werden unter keinen Umständen gegenüber Dritten offengelegt, es sei denn:

  • die betroffene Person hat ausdrücklich eingewilligt.
  • es besteht eine entsprechende rechtliche Verpflichtung oder die Daten werden von der Staatsanwaltschaft und/oder der Polizei im Rahmen einer Ermittlung oder Strafverfolgung angefordert.

15.2 Die Auftragnehmerin kann sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter bedienen. Die Auftragnehmerin verpflichtet diese Dritten, sich an die Datenschutzgrundsätze der Auftragnehmerin, die in einem Dokument im Sinne von Artikel 14 des niederländischen Datenschutzgesetzes (Wet bescherming persoonsgegevens) festgelegt sind, zu halten.

15.3 Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte verkauft.

Artikel 16: Datenübermittlung an Drittländer

Zum Zwecke einer guten Ausführung des mit dem Auftraggeber/Teilnehmer geschlossenen Vertrags kann die Auftragnehmerin personenbezogene Daten in Ländern speichern oder an Länder übermitteln, die kein geeignetes Sicherheitsniveau im Sinne von Artikel 77 Absatz 1 des niederländischen Datenschutzgesetzes gewährleisten. Die Auftragnehmerin verwendet dabei so weit wie möglich den Mustervertrag im Sinne von Artikel 26 Absatz 4 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates oder gewährleistet, dass eine der anderen in Artikel 77 Absatz 1 des niederländischen Datenschutzgesetzes formulierten Ausnahmebestimmungen erfüllt ist.

Artikel 17: Geheimhaltung

Neben der in Artikel 14.3 genannten Bestimmung sind alle Parteien zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander oder aus anderen Quellen erhalten haben. Informationen gelten dann als vertraulich, wenn die andere Partei dies mitgeteilt hat oder wenn sich dies aus der Art der Informationen ergibt.

Artikel 18: Besondere Bedingungen für Masterausbildungen und -module

18.1 Auf die Prüfungen im Rahmen von Masterausbildungen und -modulen finden ergänzend die von der Auftragnehmerin verwendete Unterrichts- und Prüfungsordnung [Onderwijs- en Examen Regelingen (OER)] Anwendung. Diese Ordnung regelt speziell für die Ausbildung, welche Anforderungen der Teilnehmer erfüllt haben muss, um Anspruch auf ein Zeugnis oder eine Teilnahmebescheinigung zu haben.

18.2 Wenn ein Teilnehmer seine Teilnahme an der Masterausbildung vorübergehend aussetzen möchte, ist dies auf eigenes Risiko möglich, sofern die Ausbildung abgeschlossen werden kann, bevor eine abgelegte Prüfungsleistung verfällt (fünf Jahre). Die Auftragnehmerin kann nicht garantieren, dass neue Ausbildungen begonnen haben oder beginnen werden, und kann ebenso wenig garantieren, dass bei laufenden Kursen in den Gruppen noch ein Platz frei ist (maximale Teilnehmerzahl). Die Verwaltungsgebühren betragen 350,- € exkl. MwSt.

Artikel 19: Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf jeden zwischen der Auftragnehmerin und einem Auftraggeber geschlossenen Vertrag findet das niederländische Recht Anwendung. Streitigkeiten, die aus Verträgen resultieren, auf die diese Bedingungen Anwendung finden, sind am zuständigen Gericht in Arnheim anhängig zu machen.

Artikel 20 – Streitbeilegung (im Falle eines Verbrauchers als Auftraggeber)

20.1 Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer über das Zustandekommen oder die Durchführung von Verträgen über vom Auftragnehmer zu erbringende oder erbrachte Lieferungen und Leistungen können sowohl vom Auftraggeber als auch vom Auftragnehmer der Streitbeilegungsstelle für private Bildungseinrichtungen (Geschillencommissie Particuliere Onderwijsinstellingen) vorgelegt werden; nähere Informationen siehe: www.degeschillencommissie.nl.

20.2 Die Streitbeilegungsstelle bearbeitet eine Streitigkeit nur dann, wenn der Auftraggeber bereits das interne Beschwerdeverfahren beim Auftragnehmer durchlaufen hat und dies nicht zu einer für beide Seiten zufriedenstellenden Lösung geführt hat.

20.3 Eine Streitigkeit muss der Streitbeilegungsstelle innerhalb von zwölf Monaten nach Einreichung der Beschwerde im Rahmen des internen Beschwerdeverfahrens vorgelegt werden.

20.4 Die Bearbeitung einer Streitigkeit ist kostenpflichtig.

20.5 Wenn der Auftraggeber der Streitbeilegungsstelle eine Streitigkeit vorlegt, ist der Auftragnehmer an diese Entscheidung gebunden.

20.6 Wenn der Auftragnehmer der Streitbeilegungsstelle eine Streitigkeit vorlegen will, fordert er den Auftraggeber zunächst schriftlich auf, innerhalb von 5 Wochen zu erklären, ob er damit einverstanden ist. Der Auftragnehmer weist dabei darauf hin, dass es ihm nach Ablauf der genannten Frist frei steht, die Streitigkeit einem ordentlichen Gericht vorzulegen.

20.7 Die Streitbeilegungsstelle entscheidet unter Berücksichtigung der Bestimmungen der für sie geltenden Geschäftsordnung. Die Streitbeilegungsstelle entscheidet in Form einer verbindlichen Empfehlung.

20.8 Ausschließlich in den Fällen, in denen das formale Bildungswesen eine verbindliche gesetzliche Streitbeilegungsregelung vorsieht, etwa hinsichtlich der Prüfung der Auszubildenden, sind die Bestimmungen der Absätze 1 bis 7 dieses Artikels nicht anwendbar.

ERGÄNZENDE LIEFERBEDINGUNGEN FÜR ONLINE-ANGEBOT

Artikel 21: Allgemeines

21.1 Die vorliegenden ergänzenden Bestimmungen finden ausschließlich auf solche Aufträge Anwendung, die die Auftragnehmerin über die Lernplattform MijnSN.nl ausführt.

21.2 Außer wenn und soweit nachstehend ausdrücklich davon abgewichen wurde/wird, finden die vorstehenden Lieferbedingungen der Auftragnehmerin uneingeschränkt auch auf das Online-Angebot Anwendung.

21.3 Die Anwendbarkeit der (ergänzenden) Lieferbedingungen ergibt sich unbeschadet anderer Optionen in jedem Fall (auch) aus dem Umstand, dass der (potenzielle) Auftraggeber diese akzeptiert, was (stets) durch Ankreuzen dieser Bedingungen zu erfolgen hat, bevor der (potenzielle) Auftraggeber Zugang zur Online-Anwendung erhält.

Artikel 22: Definitionen

Ergänzend zu Artikel 1 gelten für das Online-Angebot die folgenden Definitionen:

Lernplattform MijnSN.nl: die Internetanwendung der Auftragnehmerin, über die ein Auftraggeber zu von der Auftragnehmerin festgelegten Bedingungen (vorläufig) Zugang zum Online-Angebot der Auftragnehmerin erhält/hat, soweit der Auftraggeber und der Auftragnehmerin einen entsprechenden Vertrag geschlossen haben.

Persönliches Zielvereinbarungsgespräch: der auf Initiative der Auftragnehmerin ausgefüllte Fragebogen und das anlässlich dieses Fragebogens zwischen einem potenziellen Auftraggeber und einem E-Coach geführte Telefonat, in dem geprüft und festgestellt wird, ob das Online-Lernprojekt, an dem der potenzielle Auftraggeber interessiert ist, tatsächlich seinem Interesse und/oder seinen Kapazitäten entgegenkommt.

E-Coach: die von der Auftragnehmerin angestellte und ausgestattete Person, die eingestellt wurde, um Online-Teilnehmer zu begleiten und zu coachen.

Online-Teilnehmer: die natürliche Person, die der Auftraggeber selbst sein kann, aber nicht muss, die über Online-Anwendungen ein Online-Lernprojekt absolviert oder sich dazu angemeldet hat.

Online-Lernprojekt: der/die über eine Online-Anwendung aus dem Online-Angebot der Auftragnehmerin von einem Online-Teilnehmer ausgewählte Kurs oder Schulung.

Online-Akademie: alle von der Auftragnehmerin über Internetanwendungen angebotenen Module und Lernprojekte, für die eine Anmeldung auf schriftlichem oder digitalem Weg möglich ist.

Anmeldung: die an die Auftragnehmerin gerichtete schriftliche oder digitale Anmeldung eines Auftraggebers zum Zwecke des Abschlusses eines Vertrags über die Teilnahme an einem Online-Lernprojekt oder einer Online-Schulung, wodurch der Auftraggeber vorläufig Zugang zu der Lernplattform MijnSN.nl erhält.

Artikel 23: Stornierungsregelung

Abweichend von Artikel 6 und ergänzend zu Artikel 7 gilt für das Online-Angebot die folgende Stornierungsregelung:

  • Der Auftraggeber und die Auftragnehmerin schließen durch Anmeldung einen Vertrag über ein (oder mehrere) Online-Lernprojekt(e).
  • Der in Artikel 23.1 genannte Vertrag wird unter der von beiden Parteien geltend zu machenden auflösenden Bedingung eines negativen Ergebnisses des persönlichen Zielvereinbarungsgesprächs geschlossen.
  • Der Auftraggeber kann die Anmeldung bis einschließlich zum persönlichen Zielvereinbarungsgespräch kostenlos stornieren.
  • Wenn das Ergebnis des persönlichen Zielvereinbarungsgesprächs dazu führt, dass die Auftragnehmerin den Vertrag fortsetzen möchte, schickt sie dem Auftraggeber so schnell wie möglich danach eine entsprechende Bestätigung, gefolgt von einer Rechnung, wodurch die in Artikel 25.1b genannte auflösende Bedingung verfällt.
  • Wenn das Ergebnis des persönlichen Zielvereinbarungsgesprächs dazu führt, dass die Auftragnehmerin den Vertrag nicht fortsetzen möchte, schickt sie dem Auftraggeber so schnell wie möglich danach eine E-Mail, in der sie dem Auftraggeber ihre Entscheidung, die als Geltendmachung der oben genannten auflösenden Bedingung anzusehen ist, mitteilt.

Artikel 24: Sonstige Bestimmungen

24.1 Der dem Auftraggeber von der Auftragnehmerin bei Anmeldung eingeräumte Zugang zu dem Account ist streng persönlicher Art und darf ausschließlich von dem Auftraggeber/Teilnehmer selbst oder, falls dieser eine juristische Person ist, ausschließlich von dem Online-Teilnehmer genutzt werden. Die Auftragnehmerin darf dem Online-Teilnehmer und/oder dem Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diesen Absatz den (weiteren) Zugang zu der Lernplattform MijnSN.nl entziehen, ohne schadenersatzpflichtig zu sein, darin inbegriffen jegliche Rückerstattung von Beträgen, die der Auftraggeber im Rahmen der Anmeldung bezahlt hat.

24.2 Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf das Online-Angebot und/oder die Lernplattform MijnSN.nl und/oder das Online-Lernprojekt und/oder die Website der Auftragnehmerin stehen ausdrücklich und ausschließlich der Auftragnehmerin zu. Weder der Auftraggeber noch der Online-Teilnehmer ist befugt, irgendeinen (Bestand-)Teil davon ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin zu übernehmen und/oder an Dritte zu übertragen und/oder für andere Zwecke als diejenigen zu verwenden (verwenden zu lassen), für die die Auftragnehmerin ihre Zustimmung erteilt hat. Die Auftragnehmerin darf dem Auftraggeber bei einem Verstoß gegen diesen Absatz den (weiteren) Zugang zu der Lernplattform MijnSN.nl entziehen, ohne zu der Rückerstattung von Beträgen, die der Auftraggeber im Rahmen der Anmeldung bezahlt hat, verpflichtet zu sein. Der Auftraggeber und/oder der Online-Teilnehmer haften bei einem Verstoß für alle der Auftragnehmerin dadurch entstehenden Schäden.

24.3 Wenn und soweit ein Online-Lernprojekt oder ein Modul aus mehreren von der Auftragnehmerin über die Lernplattform MijnSN.nl anzubietenden Kurs- oder Schulungsteilen besteht, wird unterstellt, dass diese dem Auftraggeber zu dem Zeitpunkt geliefert worden sind, zu dem die Auftragnehmerin diese dem Auftraggeber auf digitalem Weg bereitgestellt hat. Die Festlegung dieses Zeitpunkts in der (digitalen) Buchführung der Auftragnehmerin stellt diesbezüglich einen zwingenden Beweis dar. Ankündigungen der Auftragnehmerin hinsichtlich der geplanten Lieferung enthalten lediglich Fristziele. Die Auftragnehmerin kann nicht für Schäden in Haftung genommen werden, die infolge der Nichteinhaltung dieser Fristen entstehen.

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